Beschreibung
Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten: Immer häufiger werden Immobilien an den Meistbietenden verkauft.
Der Grund: Die Nachfrage nach Immobilien im Landkreis WT steigt rasant an, zusätzlich kann bei bestimmten Immobilien nicht einfach der Verkaufspreis nach Wohnfläche bzw. Bodenrichtwert berechnet werden.
Schritt 1: bis zum 24.06.2022, können Sie als Interessent, die Immobilie besichtigen um sich ein Bild vor Ort machen zu können. Eine Einsicht ins Gutachten ist jederzeit möglich.
Schritt 2: Haben Sie Interesse an der Immobilie und möchten ein Gebot abgeben? Bitte lassen Sie uns hierzu eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank zukommen. Sie erhalten dann die Zugangsdaten für den geschützten Bereich zur Gebotsabgabe. Die Abgabe Ihrer Gebote erfolgt digital und kann jederzeit eingesehen werden. Sie werden als Höchstbietender informiert, sobald eine neues höheres Gebot abgegeben wurde.
Schritt 3: Am 15.07.2022 endet das Bieterverfahren. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag zur Immobilie.
Wichtig: Es besteht für den Verkäufer kein Zwang oder eine rechtliche Verpflichtung, das Höchstgebot zu akzeptieren. Ebenso ist das Gebot des Höchstbietenden bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags ebenfalls nicht rechtlich bindend.
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